Heizungsanlage     Gasleitungen     Trinkwasser

 

 Nur durch eine regelmäßige, jährliche Wartung ist zu gewährleisten, dass die Heizungsanlage störungsfrei
 Energieeffizienz und funktionssicher ihren Dienst verrichtet.

 Durch die Überprüfung nach Herstellerangaben kann man im Vorfeld Störungen verhindern.Nur durch die
 regelmäßige Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen können größere Schäden vermieden werden.

 § 9 Abs. 1 Heizungsanlagen-Verordnung

 Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist
 verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder
 durchführen zu lassen.
 
 Durch regelmäßige Wartung spart man Energie und schont die Umwelt.
 
 Eine ordnungsgemäße Wartung können wir durch die Zusammenarbeit mit namenhaften Kessel- und
 Brennerhersteller anbieten.


Wärme    Solar    Lüftung    Regelung

Technischer Dienst - M.Bendel

Meisterbetrieb


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