Heizungsanlage Gasleitungen Trinkwasser
Nur durch eine regelmäßige, jährliche Wartung ist zu gewährleisten, dass die Heizungsanlage störungsfrei
Energieeffizienz und funktionssicher ihren Dienst verrichtet.
Durch die Überprüfung nach Herstellerangaben kann man im Vorfeld Störungen verhindern.Nur durch die
regelmäßige Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen können größere Schäden vermieden werden.
§ 9 Abs. 1 Heizungsanlagen-Verordnung
Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist
verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder
durchführen zu lassen.
Durch regelmäßige Wartung spart man Energie und schont die Umwelt.
Eine ordnungsgemäße Wartung können wir durch die Zusammenarbeit mit namenhaften Kessel- und
Brennerhersteller anbieten.
Wärme Solar Lüftung Regelung
Technischer Dienst - M.Bendel
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